Aus dem Familienministerium

Sparpläne bei Familien
veröffentlicht am 14.06.2009 (jm)

Im Etat des Bundesfamilienministeriums (Einzelplan 17) soll es Einsparungen von jährlich 630 Millionen Euro geben. Gemessen am Gesamtetat des Ministeriums ist das ein hoher Sparbeitrag, dafür soll er in den Folgejahren jedoch gleich bleiben und nicht weiter steigen. Ursprünglich lag der Haushaltsansatz des Bundesfamilienministeriums für 2011 bei rund 6,5 Milliarden Euro. Das Elterngeld nimmt mit 4,5 Milliarden Euro davon etwa 70 Prozent ein. Erreicht wird die Einsparsumme durch Modifizierungen beim Elterngeld. Sowohl das Mindestelterngeld von 300 Euro als auch der Höchstsatz von 1800 Euro bleiben dabei unangetastet.


Die Änderungen im Detail:
    * Bei höheren Einkommen wird die Lohnersatzquote abgeflacht: Ab 1240 Euro
      bereinigtem Nettoeinkommen sinkt die so genannte Ersatzquote von 67 auf 65
      Prozent. Betroffen sind auf Grundlage der Bezugszahlen 2009 rund 195 000
      der insgesamt 800 000 Elterngeldbezieher - und damit 25 Prozent.
    * Dazu werden pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen- zum Beispiel
      Dienstwagen - bei der Berechnung des Einkommens nicht mehr berücksichtigt.
      Betroffen sind 60 000 der Elterngeldbezieher 2009 (7,5 Prozent). Das gilt
      auch für Einkünfte außerhalb der Europäischen Union. Das betrifft 30 000
      aller Elterngeldbezieher 2009 (rund vier Prozent).
    * Das Elterngeld soll auch bei Hartz IV-Empfängern angerechnet werden - so
      wie das beim Kindergeld bereits geschieht. Dies ist keine Benachteiligung,
      denn Leistungen nach dem SGB II dienen der Absicherung des Bedarfs. Bezieht
      der erwerbsfähige Hilfebedürftige zusätzliche Einkünfte, werden diese
      angerechnet. Betroffen sind rund 130 000 Familien - 16 Prozent aller
      Elterngeldbezieher 2009. Zentrales Anliegen ist, einen Anreiz zur Aufnahme
      einer Erwerbstätigkeit zu setzen. Bisher bezieht eine Familie mit zwei
      Kindern nach SGB II - inklusive Elterngeld - Leistungen vom Staat von bis
      zu 1885 Euro.

"Das Elterngeld ist ein Erfolgsmodell", erklärt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Deshalb habe ich dafür gekämpft, dass die grundlegende Struktur unangetastet bleibt - das ist gelungen! Ebenso unangetastet bleiben das Sondervermögen und der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz 2013. Das ist wichtig, denn eine erfolgreiche Familienpolitik leistet mehr als nur unmittelbare finanzielle Unterstützung. Wir dürfen nicht die Kräfte abwürgen, die wir brauchen, um das Land wieder aus der Krise zu führen", sagt Kristina Schröder.

 

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