Sonstiges, Begriffserklärungen usw.
Der Ehevertrag
veröffentlicht am 13.10.2010 (jm)
Der Ehevertrag
(fair-NEWS) - Unerlässlich für jede Ehe
Das Aufsetzen eines Ehevertrags vor einer Hochzeit klingt erst einmal alles andere als romantisch. Doch beim Betrachten der Statistik ist es heutzutage wichtig an diese Formalität zu denken, wird doch jede dritte Ehe in Deutschland wieder geschieden. Und das kann dann ohne Vertrag teuer werden, angesichts der Probleme wie Güterstand und Versorgungsansprüche, die es im Falle einer Scheidung zu klären gibt. Am Tag der Eheschließung stehen zwar andere Dinge im Vordergrund, dennoch sollte man sich die Zeit nehmen, wichtige Entscheidungen für die gemeinsame Zukunft zu treffen. Denn für viele Paare bleibt die Heirat angesichts der Statistik wohl wirklich nur eine flüchtige Episode und kein "Bund fürs Leben".
Wichtig zu wissen ist, dass man einen Ehevertrag auch noch nach der Heirat abschließen kann. Wenn man sich wirklich zum Abschluss eines solchen Vertrages entschließt, sollte man unbedingt eine Gütertrennung oder die sogenannte Zugewinngemeinschaft in den Vertrag einbinden. Bei der Gütertrennung werden die Einkommen sowie Vermögenswerte, die die Partner in die Ehe mitbringen, getrennt betrachtet. Im Falle der Scheidung bekommt jeder dann nur, was er selbst vor und während der Zeit der Ehe erwirtschaftet hat. Bei einer Zugewinngemeinschaft können dagegen relativ freie Vereinbarungen getroffen werden. Viele Zusatzvereinbarungen sind hier möglich, denn generell gilt: Es herrscht Vertragsfreiheit bei einem Ehevertrag. Im Prinzip kann alles vereinbart werden, was nicht gegen die guten Sitten verstößt.
Wichtig sind auch Regelungen, die den Ehegattenunterhalt festlegen. Grundsätzlich existiert dieser Anspruch, sobald ein Ehegatte aufgrund der Betreuung eines Kindes seine Arbeit einstellt. Bei einem längeren Berufsausstieg muss außerdem geregelt werden, dass Unterhaltsansprüche nicht ab einer gewissen Zeit entfallen können.
Schenkungen und Erbschaften sollten auch unbedingt von einem Ehevertrag abgedeckt werden. Oft ist es auch die Bedingung der schenkenden Eltern an ihr Kind, das Vermögen der Familie vor einer Scheidung durch einen Ehevertrag zu schützen. Es sprechen also sehr viele Gründe für einen solchen Vertrag. Aufgrund der Komplexität der rechtlichen Materie sollte man unbedingt einen Rechtsanwalt beim Aufsetzen des Vertrages zurate ziehen. Ist der Ehevertrag schließlich zur Zufriedenheit aller Parteien ausgearbeitet worden, wird dieser dem Notar übermittelt, der diesen anschließend beurkundet. Ratschläge bezüglich dieses Themas gibt es auch im Internet. Internetforen von Sozialen Netzwerken geben Auskunft über gesammelte Erfahrungen und geben wertvolle Tipps und Tricks. So kann nichts mehr schiefgehen.
Helena Schmidt

 

  Streit um Adoptionsrecht für Homo-Paare
  veröffentlicht am 19.08.2010 (jm)
 

22.02.2010

Das Adoptionsrecht für schwule und lesbische Paare sorgt nach einem "Spiegel"-Bericht für Differenzen in der schwarz-gelben Koalition. "Gleichgeschlechtliche Paare müssen endlich auch bei Adoptionen die gleichen Rechte haben", sagte der FDP-Sozialexperte Michael Kauch. Bislang darf nur ein Partner ein Kind adoptieren. Die Union lehne den Vorstoß der Liberalen jedoch vehement ab, schreibt das Magazin. Dorothee Bär (CSU), familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, wolle verhindern, "dass die Ehe weiter ausgehöhlt" werde. Die Familie bestehe für die Union aus "Vater, Mutter, Kind".

Adoptionsverbot verfassungswidrig

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hatte das Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare in der vergangenen Woche als verfassungswidrig eingestuft. Gestritten wird in der Koalition laut "Spiegel" darüber, was für die Kinder am besten sei. Nach Ansicht der FDP gefährde die bestehende Regelung das Kindeswohl. Die FDP-Abgeordnete Miriam Gruß verlangte von der Union, ihre "Blockadehaltung" aufzugeben. Dagegen argumentierte der CDU-Familienexperte Marco Wanderwitz, das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare sei "dem Kindeswohl nicht zuträglich". Das Gutachten des Bundestags sei zudem "verfassungsrechtlich nicht maßgeblich".

Kindeswohl nicht beeinträchtigt

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, verwies auf Ergebnisse einer Studie des Bundesjustizministeriums, wonach das Kindeswohl bei Kindern in eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht beeinträchtigt sei. An der "Diskriminierung beim Adoptionsrecht" dürfe nicht länger festgehalten werden, forderte Beck.

Quelle: eltern.t-online.de

 

Rosenkrieg um das Haus: Wer zahlt, wer auszieht
veröffentlicht am 13.08.2010 (jm)

12.08.2010 | dpa-tmn

Ehepaare, die sich im Streit trennen, kämpfen manchmal erbittert ums gemeinsame Haus. Gesetzliche Regeln, wie mit der gemeinsamen Immobilie bei einer Scheidung verfahren wird, gibt es nicht. "Auch beim Kauf wird dazu fast nie etwas festgelegt", sagt Isabel Götz, Richterin am Oberlandesgericht München und stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages. Eheverträge, die Regeln über eine Immobilie enthalten, seien die Ausnahme. Und wer glaubt, im Scheidungsverfahren würde über das Eigenheim mitentschieden, irrt.


Richter verteilt Eigentum nicht neu
"Der Richter entscheidet nur über den Zugewinnausgleich, den finanziellen Ausgleich von Vermögensvorteilen", erklärt Joachim Mohr, Fachanwalt für Familien- und Erbrecht in Gießen und Mitglied im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin. Das Eigentum werde aber nicht neu verteilt. Am Ende der Scheidung kann es zwar heißen: "Er schuldet ihr 50.000 Euro", nicht aber "er muss ihr das Haus überschreiben."


Grundbucheintrag ist entscheidend
"Denn das Grundstück, und damit das Haus, gehören dem, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist", erklärt Monika Luchtenberg, Fachanwältin für Familienrecht aus Düsseldorf und ebenfalls Mitglied der Arge Familienrecht im DAV. Bei der Scheidung gibt es dann das böse Erwachen. "Oft stellt sich heraus, dass nur ein Ehepartner im Grundbuch steht", hat Mohr beobachtet.
Gehört die Immobilie nur einem der beiden Eheleute, kann dieser nach der Scheidung damit machen, was er will. "Es sei denn, der andere hat beim Familiengericht wegen unbilliger Härte die Überlassung an sich beantragt", ergänzt Götz. Dann könne er als Mieter für eine begrenzte Zeit auch nach der Scheidung im Haus wohnen bleiben.


Geld ohne Haus
"Der andere geht aber nicht leer aus", sagt Luchtenberg. Es können Zugewinnausgleichs-Ansprüche bestehen. Besaß ein Ehegatte das Haus vor der Heirat, wird es zum damaligen Wert seinem Vermögen zugerechnet. Der Wertzuwachs ist sein Zugewinn. Besteht kein weiterer Zuwachs, hat der andere Partner einen Ausgleichsanspruch in Höhe von 50 Prozent des Zugewinns. "Gleiches gilt, wenn einer das Haus während der Ehe geerbt oder geschenkt bekommen hat", erläutert Mohr. Hat ein Partner in der Ehe das Haus alleine gekauft, kann dem anderen ein Zugewinn-Ausgleichsanspruch in Höhe von 50 Prozent des gesamten Wertes des Hauses zustehen. Es gibt jedoch nur Geld und keine Anteile am Haus.


Kein Vorkaufsrecht für Ehegatten
Meist sind beide Ehepartner zur Hälfte als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen. Ist das Haus groß genug, kann es in zwei Wohnungen aufgeteilt werden. Jeder Partner wird als Eigentümer einer Wohnung in das Grundbuch eingetragen, erklärt Mohr. Die Wohnungen können selbst bewohnt, vermietet oder verkauft werden - an der Finanzierung ändere sich nichts. Eine ideale Lösung für Paare, die sich friedlich trennen. Bei Streit sieht es anders aus: Da sei der Verkauf an einen der Partner die beste Variante, sagt Luchtenberg. Vorausgesetzt, beide einigen sich und einer ist liquide genug, um den anderen auszuzahlen. Auch müssten die Kredit-Raten alleine getragen werden. "Ein Vorkaufsrecht für Ehegatten gibt es nicht."
Will der Mann, dass seine Frau mit den Kindern im Haus bleibt, können seine Miteigentumsanteile mit ihren Unterhaltsansprüchen verrechnet werden. "Bei einem Hauspreis von 300.000 Euro müsste die Ehefrau den Ex-Gatten mit 150.000 Euro ausbezahlen. Alternativ zahlt sie nur 50.000 Euro, verzichtet dafür auf den Ehegatten-Unterhalt oder stellt den Vater vom Kindesunterhalt frei", erklärt Mohr.
Wichtig sei, dass die Bank zustimmt. Sonst bleibe der Mann in der Haftung. Das Modell funktioniere nur, wenn die Frau es sich wirklich leisten kann, die Raten zu tilgen. "Meist aber ist die Immobilienfinanzierung knapp kalkuliert und auf intakte Familienverhältnisse zugeschnitten", fügt Luchtenberg hinzu.


Wann der Verkauf an Dritte sinnvoll sein kann
"Wer jeden Cent umdrehen muss, um den Kredit zu tilgen, tut keinem einen Gefallen", sagt Mohr und rät zu einem sauberen Schnitt - dem Verkauf an einen Dritten. Dabei sollten die Eheleute als harmonisches Paar auftreten. Wenn Interessenten mitbekämen, dass die Immobilie wegen Scheidung verkauft werden müsse, drücke dies oft den Preis.
"Einigt man sich nicht, bleibt nur die Teilungsversteigerung", so Götz. Das ist die wirtschaftlich ungünstigste Lösung - meist bleiben nur 60 Prozent des Wertes übrig. Sinnvoll sei dies daher nur, wenn einer der Ehegatten selbst mitsteigert, um ein Schnäppchen zu machen, sagt Mohr. Der andere habe dann allerdings finanziell das Nachsehen.


Quelle: dpa-tmn

Größere Rechtssicherheit bei einvernehmlicher Scheidung
veröffentlicht am 30.06.2010 (jm)

(fair-NEWS) - Scheidungsfolgenvereinbarung


Es gibt zwei Arten einer Scheidung: Entweder wird - mitunter auch mit unfairen Mitteln - um Kinder, Hausrat oder Ehewohnung gestritten oder beide Ehepartner lassen sich einvernehmlich scheiden.

Zwei Drittel aller Scheidungspaare verzichten auf Streit und regeln einvernehmlich den weiteren Umgang mit gemeinsamen Kindern oder die Verteilung des in der Ehe erworbenen Eigentums. Doch Vorsicht: Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung sollte man auf Rechtssicherheit bedacht sein, denn es gibt einige Risiken.

Eine wirksame Scheidungsfolgenvereinbarung kann u.a. den nachehelichen Unterhalt, Ansprüche aus dem Versorgungsausgleich, die Verteilung des Zugewinns oder die Eigentumsverhältnisse an der Ehewohnung regeln. Auch erbrechtliche Ansprüche können Gegenstand der Vereinbarung sein.

Alles, was im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgelegt wird, muss nicht im späteren Scheidungsverfahren entschieden werden.

Eignet sich die Scheidungsfolgenvereinbarung nur für Wohlhabende?

Es ist unbestritten, dass Scheidungsfolgenvereinbarungen sinnvoll sind, wenn große Vermögenswerte wie Unternehmensanteile, Wertpapierdepots oder Immobilien vorhanden sind.

Aber auch bei ungleichen Einkommensverhältnissen können für beide Seiten sinnvolle Regelungen vereinbart werden. So kann der wirtschaftlich Stärkere den Zeitraum begrenzen, in dem er Unterhalt zahlen muss. Der wirtschaftlich Schwächere weiß zuverlässig, wie lange er Unterhalt bezieht.

Darüber hinaus sind die Regelungen auch für Eltern minderjähriger Kinder interessant, da z.B. das Sorgerecht und/oder Umgangsrecht rechtsverbindlich und einvernehmlich festgeschrieben werden können.
 

Mediation bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf ab Juli 2010

veröffentlicht am 30. 07 2010 (jm)

Oberlandesgericht Düsseldorf
- Der Pressedezernent –
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bietet ab dem 1.7.2010 als erstes Oberlandesgericht in Nordrhein-Westfalen richterliche Mediation an. Die offizielle Informationsveranstaltung findet am 17.6.2010, 17.00 Uhr, im Oberlandesgericht statt.
Nach einer Begrüßung durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts, Anne-José Paulsen, werden die Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, Roswitha Müller-Piepenkötter, und der Vorsitzende des Düsseldorfer Anwaltvereins, Dr. Klaus E. Böhm, Grußworte halten.
Anschließend wird Rechtsanwalt und Mediator, Dr. Rainer Voß, über die richterliche Mediation aus anwaltlicher Sicht berichten und Richter des Oberlandesgerichts werden den Ablauf des Mediationsverfahrens erläutern.
Künftig stehen am Oberlandesgericht Düsseldorf 16 erfahrene Richterinnen und Richter als Mediatoren zur Verfügung. Sie haben sich in den vergangenen Monaten in einer umfangreichen Schulung zu Mediatoren ausbilden lassen.
Mediation ist ein wichtiger Baustein, um Rechtsstreitigkeiten bürgernah und schnell zu erledigen. Mit der Mediation können Parteien und Rechtsanwälte einen Rechtsstreit schnell, umfassend und zukunftsorientiert lösen. In einem nicht öffentlichen Termin entwickeln Parteien und Rechtsanwälte mit Hilfe eines richterlichen Mediators
gemeinsam, eigenverantwortlich und ergebnisoffen eine tragfähige Lösung. Mediationstermine können nach Eingang einer Berufung kurzfristig abgestimmt und in dem neu eingerichteten Mediationsraum des Oberlandesgerichts durchgeführt werden.
Nähere Informationen zur Mediation finden Sie auch auf der Internetseite des Oberlandesgerichts unter www.olg-duesseldorf.nrw.de.

Versorgungsausgleichskasse seit 1. April am Start
veröffentlicht am 25.05.2010 (ca)

Mit der Versorgungsausgleichskasse nimmt nun eine neue Pensionskasse den Betrieb auf, die mit der Strukturreform des Versorgungsausgleichsrechts im September 2009 beschlossen worden war. In die Versorgungsausgleichskasse können in Zukunft nach einer Scheidung die Betriebsrentenansprüche des ausgleichsberechtigten Ehepartners fließen.

Zum Hintergrund:

Nach der Reform des Versorgungsausgleichs werden Betriebsrentenansprüche künftig unmittelbar in den jeweiligen Betriebsrentensystemen geteilt: Der Arbeitgeber des ausgleichspflichtigen Ehepartners muss den ausgleichsberechtigten Ehepartner im Normalfall in sein Versorgungssystem aufnehmen (interne Teilung). Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der anteilige Betriebsrentenanspruch ausgezahlt werden (externe Teilung). Bei Auszahlung kann der ausgleichsberechtigte Ehepartner entscheiden, in welche andere - bestimmten Mindestanforderungen genügende - Alterssicherung der Kapitalbetrag fließen soll. Das kann zum Beispiel eine Riester-Rente oder auch die gesetzliche Rentenversicherung sein. Trifft der Ehepartner keine Wahl, dann fließt das Kapital ab sofort automatisch in die neue kapitalgedeckte Versorgungsausgleichskasse.

Diese zahlt dann eine monatliche Zusatzrente im Alter. Die neue Kasse garantiert dabei Leistungen nach gesetzlich festgelegten Kriterien. Abschlusskosten werden von ihr nicht erhoben. Ein Zugriff auf das von der Kasse verwaltete Kapital vor Rentenbeginn ist wie bei der betrieblichen Altersversorgung ausgeschlossen. Die neue Pensionskasse ist zudem Pflichtmitglied beim Sicherungsfonds "Protektor" und damit gegen Insolvenzrisiken geschützt.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.versorgungsausgleichskasse.de. Über die Strukturreform des Versorgungsausgleichs informiert das Bundesministerium der Justiz unter www.bmj.de (Themen - Zivilrecht - Familienrecht -Versorgungsausgleich).

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Harald Schütt, Ulrich Staudigl
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9030
Telefax 030/18 580 9046
presse@bmj.bund.de

Erfolgsprojekt:
"Wann dürfen wir wieder kommen, Papa?"
veröffentlicht am 06.01.2010 (hr)
Justizvollzugsanstalt (JVA) Butzbach führt Kinderbesuchstag ein - Landesweit einmalig

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Faktorverfahren für Ehegatten bei der Lohnsteuer:
Neue Wahlmöglichkeit ab 2010
veröffentlicht am 19. Dezember 2009 (hr)
Bislang konnten erwerbstätige Ehepaare nur zwischen der Steuerklassenkombination IV/IV und der Steuerklassenkombination III/ V wählen. Ab 2010 gibt es eine weitere Wahlmöglichkeit: Beide können nun auch die sogenannte Steuerklasse IV mit Faktor erhalten.

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"Verlassene" Väter - psychische Situation und Bewältigungsverhalten
veröffentlicht am 20.10.2009 (hr)
von Herbert Pagels
Der Trend steigender Scheidungszahlen ist ungebrochen. Nahezu 200.000 Scheidungen werden Jahr für Jahr ausgesprochen. Statistiken belegen, daß in überwiegender Zahl, nämlich in fast zwei Dritteln der Fälle, die Scheidungsanträge von Frauen eingereicht werden.
Das Thema "Verlassene Väter" findet, trotz der offenbar sehr hohen Zahl Betroffener, jedoch keine breitere Beachtung. Dramatisch verlaufende Einzelfälle, oft im Zusammenhang mit Selbsttötungen oder "erweiterten Suiziden" lösen allerdings immer wieder Aufmerksamkeit aus, oft auch in Form von Darstellungen in der Sensationspresse.
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EU-Übereinkommen über den Umgang von und mit Kindern
veröffentlicht 05. August 2009
In der EU wurde 2003 ein Übereinkommen über den Umgang von und mit Kindern abgeschlossen. Dieses Dokument wurde auch von Deutschland mitunterzeichnet. Es ist ein lesenswertes Dokument, wenn auch nicht ganz einfach geschrieben Dieses Übereinkommen über den Umgang von und mit Kindern vollständig lesen ...»
Standards zum beaufsichtigten und begleiteten Umgang
veröffentlicht 01. Juni 2009
Vorläufige deutsche Standards zum begleiteten Umgang
Entwicklung von Interventionen im Scheidungsgeschehen –
Beaufsichtigter und begleiteter Umgang gemäß § 1684 Abs. 4 BGB als pdf zum Download.
Was bedeutet der Begriff „Sorgerecht“?
veröffentlicht 18. Juli 2009

Sorgerecht bei Getrenntleben

Seit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz von 1998 bleibt es im Falle der Trennung und Scheidung i.d.R. bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. ...»

Alleinige elterliche Sorge
veröffentlicht 18. Juli 2009

Ein Antrag auf Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge setzt voraus, dass dies dem Wohl des Kindes am Besten entspricht. Diese juristische Formulierung bedeutet: Es ist zu prüfen, ob zwischen den Eltern die Einigung in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung noch möglich ist....»