Gesetzesänderungen
Elterliche Sorge: Schon vor der Reform mehr Rechte für ledige Väter
veröffentlicht am 19.08 2010 (jm)

 

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erläutert neue Möglichkeiten für ledige Väter, schon vor einer gesetzlichen Neuregelung das gemeinsame Sorgerecht für ihre nichtehelichen Kinder zu erhalten:
Bei der elterlichen Sorge hat sich die Rechtslage geändert. Ledige Väter haben heute mehr Rechte als vor einem Monat. Bisher hatten Väter nichtehelicher Kinder keine Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen der Mutter zu bekommen. Die Zustimmungsverweigerung der Mutter konnte nicht einmal gerichtlich überprüft werden - das haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht beanstandet.
Ab sofort können betroffene Väter eine gerichtliche Entscheidung beantragen, wenn dem gemeinsamen Sorgerecht die Zustimmungsverweigerung der Mutter entgegensteht. Vorläufige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts schaffen neue Rechtsschutzmöglichkeiten. Betroffene Väter müssen nicht auf die gesetzliche Neuregelung warten.
Das Bundesjustizministerium arbeitet an einer gesetzlichen Neukonzeption, die immer dann zum gemeinsamen Sorgerecht führt, wenn das Kindeswohl nicht entgegensteht. Die intensiven Gespräche mit Rechts- und Familienpolitikern der Regierungskoalition werden zügig fortgesetzt. Die diskutierten Modelle und Überlegungen müssen jetzt so zusammengeführt werden, dass dem Wohl der betroffenen Kinder optimal Rechnung getragen wird.
Die Antworten auf die häufigsten Fragen zum gemeinsamen Sorgerecht, zu der geplanten Neuregelung und den vorläufigen Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts finden Sie unter www.bmj.de/sorge-umgangsrecht

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Harald Schütt, Ulrich Staudigl
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Leutheusser-Schnarrenberger: Gleichstellung von Lebenspartnern schreitet voran
veröffentlicht am 29. Mai 2009

Berlin, 20. Mai 2010

"Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum gestern von der Bundesregierung beschlossenen Jahressteuergesetz 2010:

" 'Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts zum Jahressteuergesetz 2010 haben wir die gleichheitswidrige Benachteiligung von Lebenspartnern im Bereich des Steuerrechts um einen entscheidenden Schritt abgebaut. Künftig werden Lebenspartner im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz und im Grunderwerbssteuergesetz genauso behandelt wie Ehegatten....'"

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Befristung des nachehelichen Unterhalts
veröffentlicht am 25. Mai 2009

"Mit Einführung des § 1578b BGB durch die Unterhaltsrechtsreform hat die Möglichkeit der Befristung des nachehelichen Unterhalts eine deutlich stärkere Bedeutung erlangt..."

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Reformen im Familienrecht: Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nach dem FamFG
veröffentlicht am 24. Mai 2009

"Mit Inkrafttreten des FamFG am 01.09.2009 wurde auch eine eigenständige Regelung der staatlichen Kostenhilfe eingeführt.

"Im Unterschied zur ZPO verwendet das FamFG in den neu geschaffenen §§ 76 – 79 FamFG nicht mehr den Begriff der Prozesskostenhilfe, sondern den etwas präziseren Begriff der Verfahrenskostenhilfe..."

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BMFSFJ: Neue Unterhaltsvorschussbeträge
geändert am 09.01.2010 (hr)
Unterhaltsvorschuss

Kinder, die vom anderen Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss erhalten. Dies trifft auch bei ungeklärter Vaterschaft zu. Ein gerichtliches Unterhaltsurteil ist nicht nötig. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht leistungswillig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.

Unterhaltsvorschuss gibt es maximal für 72 Monate und längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (12. Geburtstag) des Kindes. Hierbei ist das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils unerheblich.

Seit dem 1. Januar 2008 ist die Höhe der Unterhaltsleistung für das gesamte Bundesgebiet einheitlich. Die Mindestunterhaltsleistung beträgt ab 1. Januar 2009 für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (6. Geburtstag) 281 Euro im Monat und für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 322 Euro im Monat. Für die Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages wird das für ein erstes Kind zu zahlende Kindergeld in voller Höhe (164 Euro) von der Unterhaltsleistung abgezogen.

Ab 1. Januar 2010 gelten bundesweit folgende Unterhaltsvorschussbeträge:

Für Kinder bis unter 6 Jahre monatlich:
133 Euro

Für ältere Kinder bis unter 12 Jahre monatlich:
180 Euro

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Reinhold Spanl
Das neue Familien-Verfahrensrecht FamFG - FGG
veröffentlicht am 21. Oktober 2009 (hr)

Das neue Gesetz verstehen – Alt und Neu im Überblick Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) gilt ab 1. September 2009; es bündelt und modernisiert Bestimmungen, die bisher in verschiedenen Vorschriften geregelt waren. Synoptisch stellt diese Arbeitshilfe Buch 1 (Allgemeiner Teil), Buch 2 (Verfahren in Familiensachen) und Buch 3 (Verfahren in Betreuungs-, Unterbringungs- und betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen) den bisherigen FGG- und ZPO-Vorschriften gegenüber. Die Änderungen der ZPO, der HausratsV, des GVG und des RPflG sind eingearbeitet. Berücksichtigt sind aktuelle Berichtigungen zum FamFG, das Versorgungsausgleichsstrukturgesetz und die Änderungen des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts. Mit den aktuellen Berichtigungen und neuen Reformgesetzen.

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Neues Scheidungsrecht ab 2009
veröffentlicht am 31.August.2009

Mit den Änderungen sollen Scheidungswillige künftig unter anderem besser vor Vermögensmanipulationen ihrer Ex-Partner geschützt werden. Dafür wird der Stichtag für die Berechnung möglicher Ausgleichszahlungen der Geschiedenen, mit denen der während der Ehe erwirtschaftete Vermögensgewinn geteilt wird, auf das Datum des Scheidungsantrags vorverlegt. Die Zeitspanne für ein mögliches Beiseiteschaffen von Vermögenswerten soll damit verkürzt werden.

Zudem soll die Tilgung von Schulden eines Partners während der Ehe künftig als Vermögenszuwachs für den Verschuldeten angerechnet werden. Je nach Einzelfall fallen damit mögliche Ansprüche gegenüber dem unverschuldeten Ex-Partner auf Zahlungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs entweder geringer aus oder sie fallen weg. Die seit gut 50 Jahren bestehenden Regeln des Zugewinnausgleichs betreffen alle Scheidungswilligen, die zuvor keine anderen Regelungen per Ehevertrag getroffen haben.

Die Gesetzesänderungen sehen darüber hinaus vor, dass Ehepartner im Scheidungsverfahren das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen besser sichern können, wenn sie Grund zu der Annahme haben, dass der andere Partner Vermögenswerte beiseiteschaffen will. Um dies zu verhindern, können die Betroffenen künftig bei Gericht vorläufigen Rechtsschutz beantragen. Zudem sollen bei Vermögensauskünften des Ex-Partners Belege verlangt werden können.

Die Neuregelungen sollen nach Plänen des Justizministeriums zum 1. September 2009 in Kraft treten

Neuerungen im Versorgungsausgleich zum 01.09.2009
veröffentlicht am 02.Juli.2009
Der Versorgungsausgleich wird grundsätzlich neu geregelt. Voraussichtlich zum 1.9.2009 tritt das neue Gesetz in Kraft. Im wesentlichen ändert ....»
Neues Verfahren in Familiensachen ab 01.09.2009
veröffentlicht am 02.Juli.2009
Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird grundlegend reformiert. Heute hat das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) den Bundesrat passiert....»

Bundestag beschließt "Ombudsstelle" für Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant
23. April 2009

Der Deutsche Bundestag hat heute mit dem Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht die Errichtung einer unabhängigen, bundesweit tätigen "Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft" beschlossen.

"Rechtsuchende können künftig Streitigkeiten mit ihrer Rechtsanwältin oder ihrem Rechtsanwalt einfach und unkompliziert beilegen, ohne die Gerichte anrufen zu müssen. Die neue Schlichtungsstelle erlaubt ...»