Aus dem Familienministerium

Im Interesse der Kinder - Familienministerium plant Bildungs-Chipkarte

veröffentlicht am 13.08.2010 (jm)

(fair-NEWS) - Cottbus (ots) - Was gehört zum menschenwürdigen Existenzminimum für Kinder in Hartz-IV-Familien? Die Verfassungsrichter haben der Bundesregierung im Februar aufgetragen, bis Jahresende darauf eine Antwort zu geben. Seitdem wird darüber gestritten, ob und wenn ja, wie viel mehr Bargeld den Eltern in die Hand gegeben werden soll. Als Teil der Antwort bringt Arbeitsministerin Ursula von der Leyen nun eine Bildungs-Chipkarte in die Debatte. Schwimmbad oder Musikschule, Sportverein oder Theaterbesuch könnten damit bezahlt werden. Im Prinzip ist das der richtige Ansatz. Denn niemand wird daran zweifeln, dass zum menschenwürdigen Existenzminimum von Kindern auch Bildung gehört. Und es bliebe die Entscheidungsfreiheit der Eltern, welches der Bildungsangebote sie für ihr Kind wählen. Diskriminierend wäre solch eine Karte nicht. Wer schaut denn an der Schwimmbadkasse so genau hin, mit was für einer Karte gezahlt wird? Eltern, die ohnehin einen Teil ihres geringen Einkommens für die Bildung ihrer Kinder ausgeben wollen, werden sich an dieser bargeldlosen Zahlweise kaum stören. Und wer das für die Kinder gedachte Geld anderweitig verwenden will, dem wird ein Riegel vorgeschoben. Das ist im Interesse der Kinder. Viele Diskussionen wird es nun nicht nur um die Bildungs-Chipkarte selbst, sondern sicher auch um die Höhe des Guthabens darauf geben. Dabei gehören auch die Kinder von Geringverdienern mit in die Debatte. Sie dürfen bei einer Verbesserung der Bildungsteilhabe für Hartz-IV-Kinder nicht schlechter gestellt sein als diese. Noch will Ursula von der Leyen diese Gruppe aus ihren Überlegungen ausschließen. Angesichts eines weiter wachsenden Niedriglohnsektors in Deutschland wird sie diese Position kaum lange halten können.

Quelle: Lausitzer Rundschau

Verlängerte Antragsfrist für betriebliche Kinderbetreuung
veröffentlicht am 12.08.2010 (jm)

BMFSFJ Internetredaktion

Pressemitteilung Nr. 47/2010
Veröffentlicht am 05.08.2010
Thema: Familie

 

Bundesfamilienministerium verlängert Antragsfrist zum Förderprogramm Betrieblich unterstützter Kinderbetreuung

Anträge für Förderprogramm können noch bis Mitte 2011 eingereicht werden

 

Das Bundesfamilienministerium verlängert die Antragsfrist für das im Februar 2008 gestartete Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung (BuK) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) um ein halbes Jahr bis Mitte 2011. Mit der verlängerten Antragsphase haben Unternehmen nun noch bis zum 1. Juli 2011 Gelegenheit, mit einem betrieblichen Betreuungsprojekt zu starten.

"Gute Kinderbetreuung gehört zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in Deutschland", begründete Bundesfamilienministerin Kristina Schröder die Verlängerung.
"Unternehmen können durch betriebliche Kinderbetreuungsangebote einen wichtigen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten. Davon profitieren Beschäftigte und ihre Familien. Und davon profitieren die Unternehmen, die durch familienfreundliche Angebote für gut ausgebildete Fachkräfte attraktiver werden."

Insbesondere interessierten Unternehmen, die in den letzten Monaten mit der Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise zu kämpfen hatten, verschafft die Verlängerung der Antragsfrist neue Spielräume. Planungen zu betrieblichen Betreuungsprojekten können in Ruhe konkretisiert und noch mit Hilfe des Förderprogramms umgesetzt werden. Damit kann das Förderprogramm dazu beitragen, dass für mehr Unternehmen die Vorteile einer betrieblichen Kinderbetreuung spürbar werden.

Das Förderprogramm richtet sich an Wirtschaftsunternehmen aller Größen und Branchen mit Sitz in Deutschland, aber auch an Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts wie beispielsweise Hochschulen.
Für eine Förderung müssen mindestens sechs neue zusätzliche Betreuungsplätze für Mitarbeiterkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr in bereits bestehenden oder neuen Einrichtungen geschaffen werden. Diese können auch durch den Verbund mehrerer Unternehmen entstehen. Für die Betreuung von Mitarbeiterkindern werden maximal 50 Prozent der Betriebskosten bis zu einer Obergrenze von 6.000 Euro je Platz im Jahr durch die Fördermittel des ESF gezahlt. Die Zuwendung wird für die Dauer von bis zu zwei Jahren gewährt, höchstens jedoch bis zum Ende der Laufzeit des Programms am 31. Dezember 2012. Anträge müssen so rechtzeitig gestellt werden, dass mit der Förderung spätestens zum 1. Juli 2011 begonnen werden kann.
Daneben können Unternehmen, Hochschulen und Träger der Betreuungseinrichtung eine Kofinanzierung durch Länder und Kommunen beantragen.

 

Sparpläne bei Familien
veröffentlicht am 14.06.2009 (jm)

BMFSFJ Internetredaktion

Pressemitteilung Nr. 34/2010
Veröffentlicht am 07.06.2010
Thema: Familie

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder: "Eine moderne Familienpolitik sichert faire Chancen für Eltern und Kinder"

Bundesfamilienministerium leistet durch teilweise Modifizierung des Elterngeldes wichtigen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder begrüßt die Ergebnisse der Kabinettsklausur zum Bundeshaushalt 2011. "Als junge Abgeordnete habe ich immer die Konsolidierung des Bundeshaushalts gefordert, dazu stehe ich auch jetzt als jüngste Bundesministerin", sagt Kristina Schröder am Montag in Berlin. "Wir alle müssen sparen - auch Familien sind davon nicht ausgenommen. Aber wir müssen das intelligent machen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind die Familien das stabile Fundament unserer Gesellschaft!", so die Bundesfamilienministerin.

 

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Sparen im Familienministerium Eltern müssen knapsen
veröffentlicht am 14.06.2009 (jm)

Einst wurden sie als große Errungenschaft gefeiert, jetzt sind sie zu teuer: Die geplante Ausweitung der Vätermonate wird aus Kostengründen vertagt - Familienministerin Schröder will beim Elterngeld sparen.
Sie waren Ursula von der Leyens gefeierter Verdienst und sollten zukunftsweisend sein. Doch die Sparmaßnahmen der Bundesregierung machen auch vor Vätermonaten und Kindergeld nicht halt.

Härtere Zeiten für Eltern: Die Ausweitung der Vätermonate kommt erst einmal nicht - und auch das Elterngeld soll gekürzt werden.
Angesichts des Spardrucks im Bundeshaushalt ist Familienministerin Kristina Schröder (CDU) jetzt zu Abstrichen in ihrem Ressort bereit. Dabei werde es auch nicht ohne Einsparungen beim Elterngeld gehen, sagte Schröder in Berlin.
An der Obergrenze von 1800 Euro Elterngeld im Monat werde jedoch nicht gerüttelt. Weitere Details nannte sie mit Verweis auf die anstehende Sparklausur der Bundesregierung nicht. Ihr Sprecher dementierte aber, dass das Elterngeld pauschal um 70 Euro im Monat gekürzt werden soll.

 

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Familien werden ab 2010 stärker entlastet
veröffentlicht am 19.12.2009 (hr)
BMFSFJ, Pressemitteilung vom Fr, 18.12.2009

Ab dem 1. Januar 2010 werden das Kindergeld, der Kinderfreibetrag sowie der Unterhaltsvorschuss erhöht. Die Bundesregierung baut damit die Förderung für Familien im kommenden Jahr weiter aus.

"Wir helfen den Familien in Deutschland ganz gezielt da, wo sie Unterstützung brauchen", erklärte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Köhler zu den beschlossenen gesetzlichen Änderungen.

Familienministerin Kristina Schröder im Interview mit dem "FOCUS"
veröffentlicht am 29.05.2009 (ca)

In einem Interview in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift FOCUS spricht die Familienministerin Kristina Schröder über Männer in der Familie und über Jungs in der Schule. Unter dem Motto "Vollzeitnahe Teilzeitarbeit" plädiert sie für die 30-Stunden-Woche für Eltern mit jungen Kindern. In den Niederländen und in Skandinavien würde es besser gehen. Dort sieht sie ein "Zukunftsmodell". Dass Schweden u.a. die höchste Rate an allein erziehende Mütter in Europa hat, kommt allerdings nicht zum Ausdruck.

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Eltern junger Freiwilliger erhalten künftig Kindergeld
Pressemitteilung Nr. 415/2009

Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Hermann Kues: "Eltern junger Freiwilliger erhalten künftig Kindergeld"

Bundesrat billigt heute Gesetz zur Stärkung des Engagements junger Menschen in Freiwilligendiensten aller Generationen - Kindergeld wird auch rückwirkend gezahlt ...»

Neues Verfahren in Familiensachen ab 01.09.2009
veröffentlicht am 02. Juli 2009
Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird grundlegend reformiert. Heute hat das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) den Bundesrat passiert....»